Nachhilfe für Berliner Polizeischüler

7. April 2026

Seit 2019 bieten wir gezielte Nachhilfe für Polizeischüler in Berlin an. Unser Angebot richtet sich sowohl an Studierende der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) als auch an Anwärter des mittleren Dienstes an der Polizeiakademie Berlin. In dieser Zeit haben wir nachweislich über 700 angehende Berliner Polizeikommissare unterrichtet und erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet.


Ein besonderer Schwerpunkt unserer Nachhilfe liegt auf dem 2. und dem 4. Semester, da diese als besonders anspruchsvoll gelten. Im 2. Semester stehen viele Polizeischüler vor Herausforderungen wie der GMR-Hausarbeit sowie den Klausuren im Strafprozessrecht und Strafrecht. Insbesondere das Strafprozessrecht führt häufig zu hohen Durchfallquoten, aber auch im Strafrecht kommt es – je nach Schwerpunktsetzung der Klausur – zu Schwierigkeiten. Die größten Probleme liegen dabei regelmäßig im Bereich der strafprozessualen Zwangsmaßnahmen.


Gerade in diesem Bereich bauen Klausurersteller gezielt typische Fallkonstellationen ein. So wird etwa die Rechtsfolge des § 163b StPO – die Identitätsfeststellung beim Verdächtigen – häufig nicht zutreffend erfasst. Dabei erlaubt diese Norm unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur die Durchsuchung der Person nach Ausweispapieren, sondern auch die Durchsuchung mitgeführter Sachen sowie – als ultima ratio – die Mitnahme zur Dienststelle, im polizeilichen Sprachgebrauch auch als „Sistierung“ bezeichnet. In der Praxis wird diese Maßnahme jedoch häufig fehlerhaft eingeordnet, etwa als Durchsuchung nach § 102 StPO oder sogar als vorläufige Festnahme gemäß § 127 Abs. 2 i. V. m. § 112 ff. StPO. Eine derart unzutreffende Bestimmung der Ermächtigungsgrundlage führt in Klausuren regelmäßig zu erheblichen Punktverlusten. Neben diesen Problemen existieren zahlreiche weitere klassische Klausurfallen, die wir im Rahmen unserer Nachhilfe systematisch behandeln.


Im 4. Semester stehen mit Polizeirecht, Planübung, Kriminalistik und Verkehrsrecht mehrere anspruchsvolle Fächer auf dem Lehrplan, die zudem in kurzen zeitlichen Abständen geprüft werden.


Die hohe Prüfungsdichte sowie der anspruchsvolle Stoff führen dazu, dass vielen Studierenden nur begrenzt Zeit bleibt, um die Inhalte nachhaltig zu lernen und zu vertiefen.


Aus diesem Grund legen wir im 4. Semester unseren Schwerpunkt gezielt auf die Fächer Polizeirecht und Verkehrsrecht. Unser Angebot unterstützt Sie dabei, die relevanten Inhalte effizient zu erfassen und sich optimal auf die Prüfungen vorzubereiten.

Insbesondere das Polizeirecht bereitet vielen Berliner Polizeischülern Schwierigkeiten und war zugleich der Ausgangspunkt für die Gründung unserer Nachhilfe im Jahr 2019. Dieses Fach – in anderen Bundesländern auch als Eingriffsrecht bezeichnet – gilt als besonders komplex und schwer zu durchdringen.


Herausforderungen bestehen insbesondere beim unmittelbaren Zwang im Zusammenhang mit dem Sofortvollzug sowie bei der inzidenten Prüfung. Typische Klausurkonstellationen, wie etwa das Verlangen der Polizei, eine Wohnungstür zu öffnen, obwohl der Wohnungsinhaber tatsächlich nicht anwesend ist, führen häufig zu Fehlern bei der Wahl der richtigen Ermächtigungsgrundlage. Wer hier fälschlicherweise das gestreckte Verfahren prüft, riskiert das Nichtbestehen der Klausur.


Erschwerend kommt hinzu, dass der unmittelbare Zwang in Berlin nicht im ASOG geregelt ist, sondern auf Grundlage des VwVG des Bundes sowie des UZwG Berlin angewendet wird. Das Zusammenspiel dieser unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen führt bei vielen Polizeischülern zu zusätzlicher Unsicherheit.


Unsere Skripte für sämtliche Fächer basieren auf ehemaligen Originalklausuren aus Berlin und wurden mit großer Sorgfalt sowie fachlicher Expertise entwickelt. Sie spiegeln nicht nur den tatsächlichen Prüfungsstoff wider, sondern vermitteln auch das notwendige methodische Verständnis. Ergänzt werden diese durch praxisnahe Fallbearbeitungen und eine individuelle Betreuung – Aspekte, die durch rein KI-generierte Inhalte nicht ersetzt werden können und erfahrungsgemäß häufig fehleranfällig sind. Maßgeblich geprägt werden unsere Inhalte durch promovierte Prädikatsjuristen, die sich seit Jahren auf die Ausbildung von Polizeikommissaranwärtern spezialisiert haben und jeweils über besondere Schwerpunkte in den klausurrelevanten Fächern verfügen.


Über 700 erfolgreiche Absolventen sowie zahlreiche sehr gute Klausurergebnisse (!) bestätigen die Qualität und Wirksamkeit unserer Nachhilfe. Überzeugen Sie sich selbst und besuchen Sie unseren Probeunterricht.

Fachlich einordnend zu Themen, die Berliner Polizeischüler betreffen: Schmerzensgeld nach § 74a LBG Berlin, Corona-Schutzschirm bei nicht bestandenen Prüfungen sowie Belehrungspflicht bei der Identitätsfeststellung. Einen Überblick über das gesamte Angebot finden Sie in unseren juristischen Seminaren für Polizeischüler.

Über den Autor

Damir Rodić studierte Rechtswissenschaften an der Europa-Universität Viadrina und legte dort das Erste Staatsexamen mit Prädikat ab. Zudem erwarb er den akademischen Grad Bachelor of Laws (LL.B.), ebenfalls mit Prädikat.

 

Vor seinem Wechsel zur Staatsanwaltschaft war er mehrere Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der auf internationales Strafrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Goran Rodić tätig.

 

Derzeit ist er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer Staatsanwaltschaft in der Abteilung für Kapitaldelikte beschäftigt. Darüber hinaus ist er seit über sieben Jahren als Privatrepetitor für Polizeistudierende tätig sowie Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Europa-Universität Viadrina.

 

Zudem referiert Herr Rodić regelmäßig zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen bei verschiedenen Landeskriminalämtern sowie bei polizeilichen Einsatzhundertschaften.


Damir Rodić — Akademische Leitung



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