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JuSPol – Juristische Seminare für Polizeischüler
Zwei Polizisten stehen neben einem Polizeiwagen mit Blaulicht

Unsere Schwerpunkte

Repetitorium

Praxis statt Theorie

Wir arbeiten mit aktuellen Originalfällen, damit Sie das Gelernte nicht nur wiederholen, sondern unmittelbar anwenden können.

Praxis statt Theorie

Jedes Rechtsgebiet wird klar gegliedert vermittelt. Mit Wiederholung, Fallbearbeitung und Hinweisen, worauf es in den Prüfungen wirklich ankommt.

Strukturierte Vorbereitung

In unserem Repetitorium geht es nicht um bloßes Auswendiglernen, sondern darum, Fälle methodisch sicher zu analysieren und erfolgreich zu lösen. Unsere Dozenten vermitteln das nötige Verständnis und nehmen sich Zeit für eine gründliche Vorbereitung in kleinen Gruppen mit maximal 24 Teilnehmern.

Diese Schwerpunkte machen Sie sicher in Recht und Praxis

Reichstagsgebäude in Berlin mit wehenden deutschen und EU-Flaggen

Schwerpunkt

Staatsrecht

Das Staatsrecht stellt die Studierenden aufgrund des hohen Abstraktionsgrades vor besondere Herausforderungen.

Vermittelt werden in unserem Repetitorium die Grundlagen der Staatsstrukturprinzipien, insbesondere das für die Polizeiarbeit und Prüfungspraxis elementare Rechtsstaats- und Demokratieprinzip. Der Schwerpunkt des Kurses liegt indes auf der Vermittlung eines umfangreichen Wissens über die Grundrechte. Dadurch schaffen wir bei Ihnen ein Grundlagenverständnis und Fundament auch für andere Rechtsgebiete, da hoheitlich-polizeiliches Handeln des Staates und den seinem Einflussbereich unterworfenen Personen in Grundrechte eingreift. Im grundrechtlichen Teil erfolgt zunächst eine Einführung in die unterschiedlichen Arten und Funktionen von Grundrechten. Anschließend werden anhand von an Originalklausuren angelehnten Fällen die unterschiedlichen prüfungsrelevanten Grundrechte vermittelt. Einen besonderen Fokus legen wir dabei auf die konkrete Formulierung und den Aufbau der Verhältnismäßigkeitsprüfung, da dies erfahrungsgemäß den Studierenden die größten Schwierigkeiten bereitet.

Polizist nimmt eine Person fest, die Hände auf dem Rücken gefesselt

Schwerpunkt

Polizei- und Ordnungsrecht

Angehende Polizistinnen und Polizisten müssen über umfangreiche Kenntnisse im Polizei- und Ordnungsrecht verfügen.

Für das Bestehen der Klausur unerlässlich ist das intensive Auseinandersetzen mit den unterschiedlichen Eingriffsbefugnissen und deren Voraussetzungen. Zentral sind dabei die unterschiedlichen Gefahrengrade sowie ein Verständnis davon, was unter der öffentliche Sicherheit und Ordnung zu verstehen ist. Neben dem primären Ziel des Repetitoriums, das Bestehen Ihrer Klausur, vermitteln wir auch das für den Dienstalltag erforderliche Wissen, sodass Sie für diesen bestmöglich gewappnet sind.

Polizist hält ein Stoppschild neben einem grünen Auto, im Hintergrund blinken Blaulichter

Schwerpunkt

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist nach unserer Erfahrung ein häufig unterschätztes Rechtsgebiet.

Insbesondere in den Abschlussprüfungen ist das Verkehrsrecht indes von zunehmender Relevanz, da sich dort besonders gut juristische Kenntnisse abprüfen lassen und das Verkehrsrecht von hoher Praxisrelevanz ist. Ferner setzt sich das Verkehrsrecht aus Normen aus unterschiedlichen Teilbereichen zusammen, insbesondere aus dem Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenrecht, was eine zusätzliche Herausforderung darstellt. Deswegen ist nach unserer Erfahrung eine umfangreiche Beschäftigung mit den einzelnen Bestimmungen unerlässlich.

Markierungen für Waffen und Beweismittel an einem Tatort auf Beton

Schwerpunkt

Strafrecht

Für ein erfolgreiches Studium unabdingbar sind fundierte Kenntnisse im Strafrecht.

Gerade im Strafrecht ist erforderlich, dass Wissen nicht nur abstrakt vorhanden ist, sondern auch auf den konkreten Fall angewendet werden kann. Deswegen vermittelt das Repetitorium nach der einleitenden Darstellung der Klausurtaktik im Strafrecht fallbezogen die Grundlagenkenntnisse über den Tatbestand, die Rechtswidrigkeit und die Schuld. Sodann werden weitere in der Klausur relevanten Aspekte des Allgemeinen Teils des StGB behandelt. Schließlich erlernen Sie Delikte des Besonderen Teils und wenden diese in Fällen an. Die Anwendung der gelernten Erkenntnisse auf den konkreten Fall steht hierbei immer im Vordergrund, um ein überdurchschnittliches Abschneiden in den Klausuren zu ermöglichen. Stets kommunizieren wir Ihnen, welche Delikte und Konstellationen nach unserer Erfahrung häufiger, welche eher seltener und welche bislang noch nicht abgeprüft werden.

Laptop, Notizbuch, Telefon, Textmarker und Buch auf Schreibtisch

Schwerpunkt

Einzelnachhilfe

Neben dem Unterricht in Kleingruppen bieten unsere erfahrenen Repetitoren auch Einzelunterricht in Präsenz und online an.

Der Vorteil der individuellen Betreuung liegt in der erheblichen Verbesserung Ihrer Chancen auf gute Noten, denn dort besteht die Möglichkeit, individuelle Schwächen zu analysieren und diese durch ein maßgeschneidertes Programm zu beheben. Jeder lernt anders und im Rahmen des Einzelunterrichts erfolgt eine Anpassung an Ihr Lerntempo und Ihren Lernstil, was das Lernen effektiver macht. Außerdem sorgen unsere erfahrenen Repetitoren für eine hohe Motivation bei Ihnen und sind in der Lage, Ihnen die Prüfungsangst zu nehmen. Mit anderen Worten: Alles ist im Einzelunterricht auf Ihren Lernerfolg ausgerichtet. Sollten Sie mit dem zugewiesenen Dozenten nicht zurechtkommen, so besteht die Möglichkeit, diesen ohne Nachfrage auszutauschen.

Zwei Polizisten stehen neben einem Polizeiwagen mit Blaulicht

Schwerpunkt

Strafprozessrecht

Zukünftige Polizistinnen und Polizisten müssen über vertiefte Kenntnisse im Strafprozessrecht verfügen.

Das Gebiet ist somit von herausgehobener Klausurrelevanz und „Mut zur Lücke" wird unnachgiebig bestraft. Deswegen wollen wir Sie im Strafprozessrecht exzellent ausbilden. Dies gelingt durch das Vermitteln eines Systemverständnisses, welches nach unserer Erfahrung vielen Studierenden fehlt. Wir beschäftigen uns daher mit dem Gang des Strafverfahrens, wobei ein Fokus auf klausurrelevante Maßnahmen des Ermittlungsverfahrens und die Verwertbarkeit der Ergebnisse der Maßnahmen in einem Gerichtsverfahren gelegt wird. Da diese Inhalte abstrakt kaum sinnvoll vermittelbar sind, stützen wir uns auf Fälle, die alle wesentlichen Konstellationen behandeln und geben Ihnen Formulierungshilfen an die Hand, damit Sie sich in der Klausur positiv von anderen abheben können.

Mann im Anzug, Hände in den Taschen, steht vor einem Gebäude

Schwerpunkt

Prüfungsanfechtung

Trotz der bestmöglichen Vorbereitung auf eine Klausur, Hausarbeit oder sonstige Prüfungsleistung kann es leider passieren, dass eine Prüfung nicht bestanden wird.

Das ist bei einem endgültigen Nichtbestehen besonders tragisch, da die berufliche Laufbahn auf dem Spiel steht. In einem solchen Fall sollte eine Prüfungsanfechtung in Betracht gezogen werden. Über den Erfolg davon entscheidet, ob Korrekturfehler gemacht werden, etwa eine vertretbare Ansicht als falsch eingeordnet wurde. Um das bewerten zu können, ist neben Spezialkenntnissen im Prüfungsrecht auch Expertise im jeweiligen Fachgebiet erforderlich. Selbstverständlich lassen wir unsere Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer nicht im Stich. Wir arbeiten eng mit auf das Prüfungsrecht spezialisierten Anwälten zusammen, die die jeweilige Bewertung der Prüfungsleistung sowie die dazugehörigen Anmerkungen der Korrektoren begutachten und mit Ihnen gemeinsam entscheiden, ob die Prüfung angefochten werden soll. Auch in diesem Bereich können wir auf eine langjährige und erfolgreiche Kooperation zu Ihrem Vorteil zurückblicken.

Eine Person wird von einem deutschen Polizeiauto angehalten. Blaulicht blinkt

Schwerpunkt

Einsatzrecht

Nachhilfe in Einsatzrecht für die Zwischen- und Abschlussprüfung bei der Bundespolizei im mittleren Dienst (mD).

Im Einsatzrecht sind die Nichtbestehensquoten der angehenden Bundespolizisten in der Zwischenprüfung und Abschlussprüfung hoch. Das liegt nicht notwendiger weise an fehlender Lernbereitschaft der Auszubildenden, sondern zumindest teilweise an einer fehlerhaften Vorbereitung. Unsere Nachhilfe für die Zwischenprüfung und Abschlussprüfung im Einsatzrecht basiert auf jahrelanger Erfahrung. Wir wissen also, welche typischen Fehler in der Klausur den angehenden Polizeimeisterinnen und Polizeimeistern unterlaufen und wie dagegen gesteuert werden kann. Wir beginnen unsere Kurse für die Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung damit, ein Grundverständnis des Einsatzrechts zu vermitteln. Das dient dazu, dass auch vermeintlich unbekannte Konstellationen von den Auszubildenden in ihren Prüfungen zufriedenstellend gelöst werden können. Sodann behandeln wir die einzelnen präventiven Maßnahmen umfangreich, wobei ein Fokus auf die in der Klausur und Praxis am häufigsten getroffenen bzw. abgefragten Maßnahmen gelegt wird. Dabei bleibt das Staats- und Verfassungsrecht (SVR) nicht unberücksichtigt, denn auch dessen Verständnis ist für eine souveräne Klausurbearbeitung erforderlich. Aufgrund des Umfangs des Stoffes müssen wir eine Vorauswahl treffen. Dies erfolgt anhand der von uns ermittelten Daten, da wir die Zwischenprüfungsklausuren und die Abschlussprüfung der Bundespolizei fortlaufend analysieren. Das für die Klausur so wichtige Systemverständnis wird ferner durch die Gegenüberstellung von präventiven und repressiven Maßnahmen und deren Voraussetzungen vermittelt. Oft ist es schwer, die zu treffende Maßnahme sofort richtig einordnen zu können. So stellt sich etwa die Frage, ob eine Unterlassensverfügung oder ein Platzverweis vorliegen. Im Anschluss betrachten wir in der Nachhilfe zusammen mit den Auszubildenden der Bundespolizei die repressiven, also strafprozessualen Maßnahmen. Dabei profitieren die Anwärter von der umfangreichen Erfahrung der JusPol-Dozenten. Uns sind nicht nur die typischen Verständnisprobleme bekannt. Durch die Lektüre unseres Materials, der Anwendung des Erlernten und die regelmäßige Wiederholung in der Nachhilfe bleibt das behandelte Wissen auch langfristig im Gedächtnis und kann dann während der Klausur abgerufen werden. Einer erfolgreichen Laufbahn bei der Bundespolizei steht somit nichts mehr im Wege.

Eine Person in einem weißen Forensikanzug mit der Aufschrift „Polizei" untersucht im Freien Beweise

Schwerpunkt

Kriminalistik

Das Modul „Kriminalistik" ist wesentlicher Bestandteil der polizeilichen Ausbildung und der künftigen polizeilichen Arbeit.

Lernziel ist es, Ihnen die entsprechenden kriminalistischen Methoden und Maßnahmen zu vermitteln, um Ihnen zu ermöglichen, diese anzuwenden. Wir wollen Sie zielgerichtet und angemessen auf die Klausur vorbereiten, damit Sie überdurchschnittliche Klausurergebnisse erzielen können. Schwerpunkt in der Klausur ist dabei die kriminalistische Beweisführung im Ermittlungsverfahren, die dafür erforderliche Verdachtsfindung und die anschließende gerichtliche Beweisführung. Ersteres umfasst die rechtlich zulässigen, allgemeinen und besonderen Methoden, Taktiken und Techniken. Zusätzlich liegt der Schwerpunkt in der Tatortarbeit und effizienten Maßnahmen im Rahmen des ersten Angriffs und der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung.

Kontakt

Sie haben noch Fragen oder ein gewisses Anliegen.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir melden uns persönlich von einem unserer Juristen.

Georgstr. 38, 30159 Hannover

0511 51515732

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